Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Frickenhausen

Seitenbereiche

Hauptbereich

!!!!!Markierte/Kursive Textbereiche bitte anpassen!!!!!!

!!!!!Markierte/Kursive Textbereiche bitte anpassen!!!!!!

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain [Domain ergänzen; bei mobilen Anwendungen bitte Version und Datum angeben] veröffentlichten Website / mobile Anwendung [Unzutreffendes streichen] der [Inhaber der Domain ergänzen / Name der öffentlichen Stelle]. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes streichen]

  • einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] durchgeführten Selbstbewertung
  • einer von [Name der Prüfinstitution ergänzen] am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] vorgenommenen Bewertung durch [genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens und Link zum Bewertungsbericht ergänzen].
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]

  • a) vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
  • b) wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]

  • c) nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind]

vereinbar.

[wenn b) oder c) zutreffen, bei a) bitte streichen]

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
[Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren können diese gruppiert werden.]

1. Barriere:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.]
  • b. Maßnahmen
    • [Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.]
  • c. Zeitplan
    • [Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.]
  • d. Barrierefreie Alternative
    • [Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die Informationen zu gelangen.]

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach geltend machen.]
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • [Wenn die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
  • c. Barrierefreie Alternative
    • [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG

1. Inhalt:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die Inhalte oder Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen und nicht barrierefrei sind.]
  • b. Barrierefreie Alternative
    • [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Erstellungsdatum XX.XX.XXXX] erstellt und zuletzt am [Revisionsdatum XX.XX.XXXX] überprüft und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a verwendete Methode.]

- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der [Gemeinde / Stadt XY] [Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer, verlinkte URL mit Namen des FeedbackMechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben.]

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12

Infobereiche